Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Bärenkälte GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sofern Regelungen ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
- Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend die VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern Bauleistungen erbracht werden.
- Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
- Angebote des Auftragnehmers haben aufgrund der angespannten Preissituation eine Bindefrist von 4 Wochen nach Angebotsdatum, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
- An allen dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Kalkulationen, Zeichnungen, Planungsunterlagen) behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
- Mehrmengen bis zu 20 % gegenüber den vertraglich vereinbarten Ansätzen – insbesondere durch kundenseitige Änderungen der Installationspositionen oder Abweichungen der örtlichen Gegebenheiten – gelten als vereinbart und bedürfen keiner gesonderten schriftlichen Freigabe.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten als Nachtragsleistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung nach Aufwand oder auf Grundlage eines Nachtragsangebotes zu verlangen. Bereits ausgeführte Nachtragsleistungen sind ohne gesonderte Schriftform vergütungspflichtig, sofern sie durch den Auftraggeber veranlasst wurden.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Massen werden nach Aufmaß abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer; bei Verbrauchern inklusive der Mehrwertsteuer.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung und 1/3 bei Inbetriebnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Für die Rechnungsprüfung erforderliche Prüfblätter sind vom Auftraggeber beizustellen.
- Für Kundendiensteinsätze, Störungsbeseitigungen und Reparaturen wird eine Anfahrts- und Diagnosepauschale in Höhe einer vollen Arbeitsstunde berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer vor Ort.
- Leistungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer bei nachweisbaren Lohn- und Materialpreiserhöhungen zur Preisanpassung. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
- Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Beschaffungskosten für Kältemittel, Kupfer, Stahl, Aluminium, Elektronikkomponenten oder vergleichbare wesentliche Materialien um mehr als 5 %, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mehrkosten nachzuweisen und weiterzugeben. (Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.)
- Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. (Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.)
§4 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Bärenkälte GmbH. Gegenüber Unternehmern gilt darüber hinaus ein erweiterter Eigentumsvorbehalt für sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§5 Montagebedingungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Die Montage findet regulär montags bis freitags zwischen 8:00 und 16:30 Uhr statt. Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen oder nachts erfolgen nur nach Absprache; entsprechende Zuschläge werden gesondert abgerechnet.
- Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage reibungslos beginnen kann. Folgende Gewerke und Leistungen sind bauseitig beizustellen, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt: Heranführen der elektrischen Zuleitung(en) durch eine Elektrofirma, Trockenbau, Maler-, Maurer-, Sanitär-, Erd- und Brandschutzarbeiten, Blitzschutz, statische Berechnungen, Baugenehmigungen, Datenaufnahme zur Angebotserstellung sowie Kran- und Gerüststellung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Arbeitsbereiche, Technikräume, Dächer, Aufstellflächen und Anlagenbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind. Zusätzliche Kosten durch fehlenden Zugang trägt der Auftraggeber.
- Können Monteure aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, werden Wartezeiten, Leerfahrten und zusätzliche Anfahrten nach Aufwand berechnet.
- Behinderungen durch andere Gewerke, fehlende Baufreiheit, fehlende Stromversorgung, nicht fertiggestellte Vorleistungen, fehlende Genehmigungen oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
- Für gewerbliche Kunden liegt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung der zu installierenden Technik in der Verantwortung des Betreibers (gesetzliche Vorschrift). Der Auftragnehmer unterstützt hierbei auf Anfrage.
- Gemäß § 13 HmbKliSchG ist die Installation von Klimaanlagen nur zulässig, wenn der Kühlbedarf nicht durch alternative Maßnahmen gedeckt werden kann. Die Prüfung und der Nachweis obliegen dem Betreiber.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistung, trägt er die entstehenden Mehrkosten vollständig.
- (9) Zusatzaufwand durch Asbest, Schadstoffe oder unbekannte Bausubstanz ist nicht Bestandteil des Angebots und wird gesondert nach Aufwand vergütet.
- (10) Fotos der Baustelle und der ausgeführten Leistungen dürfen zur Dokumentation, Nachweisführung und Beweissicherung erstellt werden.
- (11) Können Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder Dritter nicht produktiv arbeiten, werden Warte-, Stillstands-, Behinderungs-, Verzugs- und Ausfallzeiten nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen vergütet.
§6 Lieferzeiten und Ausführung
Aufgrund anhaltender Lieferprobleme auf dem Beschaffungsmarkt gibt es keine Garantie oder verbindlichen Anspruch auf bestimmte Lieferzeiten. Mündlich oder schriftlich geäußerte Lieferzeiten sind unverbindlich und können sich auch nach Angabe eines Installationstermins ändern.
§7 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen oder Energieengpässe – befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.
§8 Technische Hinweise
Die verwendeten Klimaanlagen werden je nach Anwendungsfall mit dem brennbaren Kältemittel R32 betrieben. Bei der Verwendung einer Kondensat-/Tauwasserpumpe kann es zu unregelmäßigem Wiederanlaufen kommen, was betriebsbedingte Geräusche erzeugt. Die genauen Schalldruckdaten sind den jeweiligen Datenblättern zu entnehmen.
§9 Abnahme
- Die Leistung ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer eine angemessene Frist gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe eines konkreten Mangels verweigert. Bei Verbrauchern wird bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Auftraggeber die Anlage vor förmlicher Abnahme in Betrieb, gilt die Abnahme als erfolgt.
- Gegenüber Unternehmern gilt: Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Die Inbetriebnahme, Nutzung oder Weitergabe der Anlage an Dritte gilt ebenfalls als Abnahme.
- Digitale Montageberichte, Serviceberichte, Fotos und elektronische Abnahmeprotokolle gelten als geeigneter Nachweis der Leistungserbringung.
§10 Gewährleistung
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (24 Monate ab Abnahme).
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Inbetriebnahme/Abnahme. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung. Im B2B-Bereich trägt der Auftraggeber die Kosten für Ein- und Ausbau sowie Transport.
- Der Auftragnehmer erweitert die Gewährleistungsfrist auf 36 Monate, wenn ein dem Einsatzzweck entsprechender Wartungsvertrag mit der Bärenkälte GmbH abgeschlossen wird.
- Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, natürliche Abnutzung (Verschleißteile wie Filter, Keilriemen, Dichtungen), fehlerhafte bauseitige Vorarbeiten, aggressive Betriebsmedien oder unterlassene Wartung. Gewährleistungsansprüche entfallen ferner für Anlagenteile, an denen nach Abnahme Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden. Schäden, Fehlfunktionen oder Mehrverbräuche aufgrund eigenmächtiger Änderungen an der Anlage durch den Auftraggeber oder Dritte sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- (4a) Angaben zu Jahresarbeitszahl (JAZ), Energieverbrauch, Einsparungen und Amortisationszeiten stellen Prognosewerte dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 BGB.
- (5) Abweichungen zwischen berechneten und tatsächlichen Stromverbräuchen stellen keinen Mangel dar, sofern die Anlage technisch einwandfrei arbeitet.
- (6) Während der ersten Heizperiode können Optimierungen und Nachjustierungen erforderlich sein. Vorübergehend erhöhte Stromverbräuche in dieser Einregelungsphase begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- (7) Die Eignung vorhandener Heizkörper, Rohrleitungen, Ventile und sonstiger Bestandskomponenten wird vorausgesetzt. Versteckte Mängel der Bestandsanlage sind nicht Bestandteil des Angebots und begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer.
- (8) Für Fördermittel, Förderhöhen, Förderzusagen oder deren Bewilligung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
§11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Kältemittelverluste infolge von Beschädigungen, Eingriffen Dritter, höherer Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen.
§12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell konfektionierte Kältemittelleitungen).
Widerrufsbelehrung (gemäß Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Kaufverträgen).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bärenkälte GmbH, Lademannbogen 16, 22339 Hamburg, E-Mail: mail@baerenkaelte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Im Falle von Kaufverträgen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Bärenkälte GmbH, Lademannbogen 16, 22339 Hamburg, E-Mail: info@baerenkaelte.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort Hamburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 06/2026